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Um bei uns in Phuket
eine Hochzeitszeremonie zu genießen, müssen Sie Sich nicht legal trauen lassen,
ob in Thailand oder Deutschland. Sofern gewünscht, begleiten wir Sie bei allen
Schritten, die erforderlich sind für eine offizielle und amtliche Anerkennung
Ihrer Trauung - vom bürokratischen Teil bis hin zum Stempeleintrag.
Im Normalfall
müssen Sie persönlich bei der Botschaft erscheinen;
es besteht allerdings auch
die Möglichkeit, eine Agentur zu beauftragen, die Ihnen die Reise nach Bangkok
abnimmt.
Wenn Sie alle gesetzlich notwendigen Papiere haben, können wir diese in Phuket
zu Standesamt bringen und daraufhin einen Standesbeamten zu Ihrer Strandhochzeit
beordern.
Für
die gesetzlichen Voraussetzungen wenden Sie Sich bitte an die deutsche Botschaft
in Bangkok.
Hier ein Auszug der Webseite der deutschen Botschaft in Bangkok:
Deutsch -
Deutsche Eheschließung
Heirat in Thailand Die Botschaft stellt JEDEM
der deutschen Verlobten bei Vorlage oder Zusendung EINES
Ehefähigkeitszeugnisses eine
Konsularbescheinigung
aus (Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden sind außerdem
die Pässe (bzw. von einer deutschen Behörde beglaubigte Passkopien) der
Verlobten. Bei Beantragung der Konsularbescheinigung ist von JEDEM der Verlobten
der vollständig ausgefüllte „Fragebogen zur Ausstellung einer
Konsularbescheinigung“ (auf Webseite der Botschaft erhältlich) vorzulegen.
Rückfragen seitens der Botschaft für den Fall, dass die Unterlagen/Angaben noch
nicht vollständig sind, erfolgen nicht. Ggf. müssen bei Abholung diese
Rückfragen geklärt und mit einer längeren Wartezeit bei der Aushändigung der
Konsularbescheinigung gerechnet werden.
Die
persönliche Vorsprache bei Abholung der
Bescheinigung in der Botschaft ist nicht erforderlich, wenn das Original des
Ehefähigkeitszeugnisses, die beiden „Fragebogen“ vollständig und amtlich
beglaubigte Passkopien hier vorliegen bzw. die Originale der Pässe beider
Verlobten zur Einsichtnahme hier vorgelegen haben sowie die Gebühr bezahlt ist.
Eine Abholung außerhalb der Besuchszeiten (08.30 bis 11.30 Uhr) ist
grundsätzlich nicht möglich. Dies sollte bei der Planung von Urlaubsreisen nach
Thailand berücksichtigt werden.
Da eine persönliche Vorsprache bei zwei deutschen Verlobten
nicht erforderlich ist, können die beiden Konsularbescheinigungen auch an eine
deutsche Postanschrift der Verlobten übersandt werden. Dies setzt voraus, dass
die vorstehenden Unterlagen vollständig und frühzeitig der Botschaft zusammen
mit einer Kostenübernahmeerklärung vorliegen. Eingangsbestätigungen können
nicht erteilt werden.
Die Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium
(s. „Konsularbescheinigung“) entfällt dadurch jedoch nicht.
Für den Fall einer Eheschließung einer/eines Deutschen mit einer/einem
nicht-thailändischen Ausländerin/Ausländer in Thailand, ist für diese/diesen
eine Konsularbescheinigung von deren/dessen Auslandsvertretung zu beschaffen.
Mehr info gibt es hier:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Eheschliessung/__Eheschliessung.html
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