Hochzeiten In Phuket
Home    Services    Hochzeitspakete    Fotografie    Galerie   Legalisierung    Über Uns    Kontakt

 Legalisierung


Um bei uns in Phuket eine Hochzeitszeremonie zu genießen, müssen Sie Sich nicht legal trauen lassen, ob in Thailand oder Deutschland. Sofern gewünscht, begleiten wir Sie bei allen Schritten, die erforderlich sind für eine offizielle und amtliche Anerkennung Ihrer Trauung - vom bürokratischen Teil bis hin zum Stempeleintrag.

Im Normalfall müssen Sie persönlich bei der Botschaft erscheinen; es besteht allerdings auch die Möglichkeit, eine Agentur zu beauftragen, die Ihnen die Reise nach Bangkok abnimmt.

 

Wenn Sie alle gesetzlich notwendigen Papiere haben, können wir diese in Phuket zu Standesamt bringen und daraufhin einen Standesbeamten zu Ihrer Strandhochzeit beordern.

Für die gesetzlichen Voraussetzungen wenden Sie Sich bitte an die deutsche Botschaft in Bangkok.

Hier ein Auszug der Webseite der deutschen Botschaft in Bangkok:

Deutsch - Deutsche Eheschließung

Heirat in Thailand
Die Botschaft stellt JEDEM der deutschen Verlobten bei Vorlage oder Zusendung EINES Ehefähigkeitszeugnisses eine Konsularbescheinigung aus (Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden sind außerdem die Pässe (bzw. von einer deutschen Behörde beglaubigte Passkopien) der Verlobten. Bei Beantragung der Konsularbescheinigung ist von JEDEM der Verlobten der vollständig ausgefüllte „Fragebogen zur Ausstellung einer Konsularbescheinigung“ (auf Webseite der Botschaft erhältlich) vorzulegen. Rückfragen seitens der Botschaft für den Fall, dass die Unterlagen/Angaben noch nicht vollständig sind, erfolgen nicht. Ggf. müssen bei Abholung diese Rückfragen geklärt und mit einer längeren Wartezeit bei der Aushändigung der Konsularbescheinigung gerechnet werden.

Die persönliche Vorsprache bei Abholung der Bescheinigung in der Botschaft ist nicht erforderlich, wenn das Original des Ehefähigkeitszeugnisses, die beiden „Fragebogen“ vollständig und amtlich beglaubigte Passkopien hier vorliegen bzw. die Originale der Pässe beider Verlobten zur Einsichtnahme hier vorgelegen haben sowie die Gebühr bezahlt ist. Eine Abholung außerhalb der Besuchszeiten (08.30 bis 11.30 Uhr) ist grundsätzlich nicht möglich. Dies sollte bei der Planung von Urlaubsreisen nach Thailand berücksichtigt werden.

Da eine persönliche Vorsprache bei zwei deutschen Verlobten nicht erforderlich ist, können die beiden Konsularbescheinigungen auch an eine deutsche Postanschrift der Verlobten übersandt werden. Dies setzt voraus, dass die vorstehenden Unterlagen vollständig und frühzeitig der Botschaft zusammen mit einer Kostenübernahmeerklärung vorliegen.  Eingangsbestätigungen können nicht erteilt werden.

Die Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium (s. „Konsularbescheinigung“) entfällt dadurch jedoch nicht.

Für den Fall einer Eheschließung einer/eines Deutschen mit einer/einem nicht-thailändischen Ausländerin/Ausländer in Thailand, ist für diese/diesen eine Konsularbescheinigung von deren/dessen Auslandsvertretung zu beschaffen.

Mehr info gibt es hier:
http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/04/Eheschliessung/__Eheschliessung.html 


Copyright © 2011 - Heiraten auf Phuket - Ihr deutschsprachiger Hochzeitsplaner